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title: Richtlinie zu Cookies und ähnlichen Technologien | TimeClockApp
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# Richtlinie zu Cookies und ähnlichen Technologien

TimeClockApp nutzt den für die Bereitstellung des Dienstes erforderlichen Speicher und aktiviert optionale Analysen nur nach ausdrücklicher Entscheidung.

## 1. Notwendige Technologien

Die Sitzungs-, Sprach- und Themenpräferenzen, die gewählte Einwilligung und der Betrieb der installierten Anwendung können Cookies oder lokale Speicherung verwenden. Sie sind für Sicherheit, Authentifizierung oder angeforderte Präferenzen erforderlich und nicht für verhaltensbezogene Werbung gedacht.

## 2. Optionale Analyse

Bei Annahme kann TimeClockApp eine Besuchskennung für seine eigenen Statistiken erstellen und Google Analytics laden, um öffentliche Seiten, Herkunft und aggregierte Nutzung zu messen. Bis Sie zustimmen, werden diese Kennungen weder erstellt noch von Google Analytics geladen.

## 3. Akzeptieren, ablehnen oder zurückziehen

Mit der Benachrichtigung können Sie die Analyse mit sichtbaren Optionen akzeptieren oder ablehnen. Die Entscheidung kann über den Link „Analytics-Einstellungen“ zurückgezogen oder geändert werden. Durch das Ablehnen oder Zurückziehen werden neue Messungen blockiert und versucht, Google Analytics-Cookies aus der Domain zu löschen.

## 4. Laufzeit und Dritte

Die Präferenz bleibt erhalten, bis sich die Version der Einwilligung ändert oder die Person sie ändert. Die genauen Namen, Dauer und Anbieter analytischer Cookies müssen vor dem Start anhand der bereitgestellten Einstellungen überprüft werden.

## 5. Browser

Cookies und Speicherungen können auch aus dem Browser gelöscht werden. Das Blockieren unbedingt notwendiger Elemente kann dazu führen, dass Sie sich nicht anmelden oder sich Ihre Präferenzen nicht mehr merken können.

TimeClockApp ersetzt keine rechtliche, arbeitsrechtliche, steuerliche oder buchhalterische Beratung.
